Nachfolgend finden Sie Informationen zu:


  • Die klassisch homöopathische Behandlung
  • Die Psychotherapeutische Behandlung
  • Die online Sprechstunde


Die klassisch homöopathische Behandlung

Das Erstgespräch
(Die Erstanamnese)

Die klassische Homöopathie zeichnet sich durch die Erstanamnese aus. Im Erstgespräch wird sich für die  Erfassung der Krankengeschichte des Patienten viel Zeit genommen. Es ist wichtig den genauen Umfang der Beschwerden zu erfassen, damit es zu einer geeigneten homöopathischen Verschreibung kommen kann. Dazu muss man alle Ebenen des Menschen genau erfassen, sowohl die körperliche, seelische und auch geistige Ebene, denn klassische Homöopathen verschreiben nicht aufgrund einer Pathologie (Erkrankung) d.h. Diagnose, sondern sie bezieht sich IMMER auf die sehr persönlichen, individuellen und spezifischen Symptome und Empfindungen /Wahrnehmungen des Patienten. Dabei ist zu beachten das die Stärken der Homöopathie, in der Anregung der Selbstheilungskräfte/Abwehrkräfte liegen. Bei sehr fortgeschrittenen Krankheitsfällen und irreversiblen Gewebeschäden, liegt das Behandlungsziel eher in der adjuvanten (unterstützenden) Behandlung zur konventionellen Medizin, um den Verlauf der Erkrankung zu begleiten. Eine weitere homöopathische Option kann die Linderung von Nebenwirkungen - bei notwendiger chemischer Medikamentierung - sein.  Eine weitere Option ist die adjuvante Behandlung chirurgischer Eingriffe.

Zur Erhebung des Falles müssen alle Symptome des Patienten aus seiner aktuellen Situation & Biographie erfasst werden. Dazu muss der Behandler
  • erkennen was an einem Krankheitsfall insbesondere zu heilen ist (Organon § 3)
  • Krankheitserhaltende Ursachen beseitigen (Organon § 4)
  • Aufnahme der Gesamtheit der Symptome, die die Krankheit repräsentieren (Organon § 7)
  • Die Symptome werten
    Auffallende und sonderliche Symptome (Organon § 153)
    Geistes- und Gemütssymptome
    Allgemeinsymptome (Schlaf, Speisen, Menstruation etc.)
    Lokalsymptome (gewöhnliche Symptome, Haut wie Juckreiz etc.)
    Causa (Ursache/Krankheitsauslöser, z.B. Verletzungen, Sonnenstich etc.)
    Pathologie, miasmatische Betrachtungen (Impffolgen, Infektionen etc.).
Diese werden dann einer aufwendigen Analyse unterzogen, um das richtige Arzneimittel zu verschreiben. Hierin besteht auch die größte Schwierigkeit zu erkennen, welche Symptome dem individuellen Wesen der Krankheit und der des Patienten entsprechen.

Um zur Arzneimittelwahl zu gelangen müssen die "...auffallenden, sonderlichen, ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Zeichen und Symptome des Krankheitsfalles, besonders und fast einzig fest ins Auge zufassen; denn vorzüglich diesen, müssen sehr ähnliche, in der Symptomenreihe der gesuchten Arznei entsprechen, wenn sie die passendste zur Heilung sein soll..." (Organon § 153).

Des Weiteren ist der Geistes- und Gemütszustand des Kranken sehr wichtig, da sich bei jeder Krankheitsmanifestation auch ein ganz eigener individueller Gemütszustand findet: "Dieser geht soweit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels, der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag gibt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann" (Organon § 153).

Um die Gemütsverfassung zu erfassen, bedarf es psychologischer Grundkenntnisse und trotzdem gestaltet sich die Beurteilung nicht immer ganz einfach. Entscheidend ist auch wie "offen" der Patient sich dem Behandler gegenüber zeigt. Manchmal zeigt sich das Unbewusste in Ängsten, Träumen, Fantasien, Bildern und Wünschen eines Menschen. Die sich so zeigenden Bilder der Seele  geben das Grundgefühl wieder, welche dem geübten Homöopathen ein Hinweis auf die Arzneimittelwahl gibt.  So hat Lac caninum Angst vor Schlangen, Nitricum Acidum Angst vor Erkrankung, Argentum nitricum Angst vor engen Räumen usw.

Dieser Gemütszustand gibt dadurch einen Hinweis auf ein homöopathisches Mittel. Additiv zur Totalität der Symptome ergibt sich dadurch ein klares Bild auf ein homöopathisches Mittel. 

In der Regel dauert der erste Termin 1 bis 2 Stunden.  Sollte diese nicht ausreichen vereinbare ich einen zweiten Termin. Sollten Sie sich für eine klassisch Homöopathische Behandlung entscheiden, erbitte ich nachfolgenden Fragebogen (1 Woche vor Therapiebeginn) ausgefüllt (per mail) in die Praxis zu senden. Die Homöopathische Erstanamnese wird bei mir in der Praxis nicht nach Zeitaufwand, sondern pauschal mit 185€ berechnet, darin ist die Bearbeitung des Fragebogen inkludiert. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.

ATPrax - Homöopathischer Fragebogen ATPrax - Datenschutzvereinbarung ATPrax - Behandlungsvertrag


Follow Up
(Die Folgeanamnese)

Nach einem zu vereinbaren Zeitraum kommen Sie in die Praxis zurück zum follow up. Hier wird nun überprüft wie es ihnen mit dem homöopathischen Medikament geht und wie die weitere Behandlung aussehen kann. In schweren chronischen Fällen ist es in der Regel so, dass der Patient einmal pro Monat ein follow up mit dem Behandler vereinbart, bis eine grundsätzliche Besserung eintritt. Dann werden die Abstände größer. Bei akuten Beschwerden - kann es vorkommen, dass das follow up - bis zum Eintritt einer Besserung - in einem kürzeren Zeitraum vereinbart wird. In der Regel dauert das follow up - 30 Minuten bis 1 Std. Das hängt jedoch von der Schwere der Erkrankung ab. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.

PSYCHOTHERAPIE

Ab Dezember 2019, stelle ich Plätze für Psychotherapie zur Verfügung. Neben der klassischen Psychotherapie (25-50 Sitzungen) biete ich Ihnen eine Übergangsintervention und/oder Krisenintervention an, unterstützend & zuführend zu ihrem eigenen psychotherapeutischen Therapieplatz.

Die Psychotherapeutische Behandlung
vollzieht sich üblicherweise in 3 Schritten:

Probatorische Sitzungen
(Das Erstgespräch und die 2-4 Probesitzungen)

In der Regel finden 2-4 Sitzungen a 50 min statt (eine psychotherapeutische Std umfasst immer 50 min),  um zu evaluieren ob der Therapeut für den Patienten passend ist und wie sinnvoll eine Psychotherapie für das vorgetragene Problem ist. Die probatorischen Sitzungen, dienen der Erfassung der Hintergründe der Problementwicklung. Hilfreich ist, wenn der Patient/in zu diesem Zwecke ein Fragebogen hinsichtlich seiner Biographie ausfüllt. Dieser umfasst die Erscheinungsformen und Bedingungen der Probleme sowie die sozialen, persönlichen, beruflichen und biographischen Besonderheiten im Lebenslauf. Innerhalb diese Zeit sollten Patient und Therapeut sich entscheiden, ob sie weitere Stunden vereinbaren. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.


Arbeitsphase
(25-50 Sitzungen)

Wenn sie sich für einen therapeutische Zusammenarbeit entschieden haben, beginnt die Arbeitsphase. In dieser ist das Ziel die Konflikte zu erkennen, diese zu benennen und sie in Folge verändern zu wollen. Psychotherapie richtet sich nach den individuellen Lebenshintergründen und bringt die Veränderung mit sich die Sie persönlich zulassen sollten. Psychotherapie heißt Veränderung, von Gedanken, Gefühlen, Verhalten. Deswegen sollte sich der Patient überlegen, welche Veränderungswünsche er mit in die Sitzungen bringt und/oder diese mit dem Therapeuten gemeinsam entwickeln. Manchmal reicht es schon sich des eigentlichen Konfliktes gewahr zu sein.


Das Therapieende

Die Therapie ist irgendwann zu Ende. Entweder nach Ablauf der vereinbarten Stunden oder dann wenn Sie sie nicht mehr für notwendig erachten, da diese Entscheidung beim Patient liegt. Jedoch ist es ratsam diesen Schritt dann zu vollziehen, wenn es ihnen deutlich besser geht. Dazu zieht man ein kleine Bilanz der gemeinsamen Sitzungen und erörtert welche Schwierigkeiten in der zukünftigen Entwicklung liegen mögen, um diese ggf. auftretenden Schwierigkeiten durch eine veränderte Wahrnehmung, Bewusstheit und der gemachten Therapieerfahrung zukünftig besser lösen zu können.

Die Kosten für die Psychotherapie entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.

Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, erbitte ich nachfolgenden Fragebogen (1 Woche vor Therapiebeginn) ausgefüllt (per mail) in die Praxis zu senden.

Fragebogen Psychotherapie - Download



Online Sprechstunde


Die Videosprechstunde ist eine telemedizinisch gestützte Betreuung. Der Behandler ist gesetzlich verpflichtet dafür einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen (ATPrax bedient sich des Anbieters SPRECHSTUNDE ONLINE, welcher alle gesetzlich erforderlichen Zertifikaten und Datenschutzbestimmungen erfüllt). Darüber hinaus, gelten die Nutzungsbedingungen & Datenschutzbestimmungen der Praxis.  Als Patient benötigen Sie im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. 

Die gesetzlichen Regelungen gebieten:
"Die technische Sicherheit und der Datenschutz - sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Mit Wirkung zum 20. März 2021 ist eine aktualisierte Vereinbarung in Kraft getreten. Durch die Neufassung sind unter anderem die Anforderungen an die Zertifikate und die ausstellenden Stellen zum Nachweis von IT-Sicherheit und Datenschutz aktualisiert worden.  Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben. Die Videosprechstunde sollte in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten. Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.  Behandler können bestimmte Leistungen zusätzlich für Gespräche und Einzelpsychotherapien abrechnen, die per Videosprechstunde erfolgen (
ATPrax erhebt eine zusätzliche Pauschale von €1,50 pro Onlinesprechstunde).  Voraussetzung für psychotherapeutische Leistungen per Video ist, dass zuvor ein persönlicher Kontakt und Behandlungsbeginn bereits erfolgt ist."


Um einen persönlichen Termin zu vereinbaren, senden Sie bitte eine mail an die Praxis.



Share by: